Ultragruppen als kriminelle Vereinigung? Einige legten die Rechtssprechung zur Hooligangruppe "Elbflorenz" dementsprechend aus. Die AG Fananwälte widerspricht dieser Umdeutung in ihrer Stellungnahme vehement. Denn beruhe dieser Tatbestand auch nach dem Urteil des Bundesgerichtshof auf dem gemeinsamen Ziel, Straftaten zu begehen. Dieses gemeinsame Ziel sei bei den Ultras jedoch der Support des eigenen Vereins.
Ultras keine kriminelle Vereinigung
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