Fans

Plötzlich ausgesperrt

kicker-Redakteur Marcus Lehmann über die problematische Praxis bei der Verhängung von Stadionverboten - inklusive Verbesserungsvorschlägen.

Fankultur: HSV-Keeper Frank Rost bezieht klare Stellung im Interview

von kicker-Redakteur Marcus Lehmann

Der Aufschrei ist laut, der Protest nicht mehr zu übersehen. STADIONVERBOT – immer wieder trifft es auch Unschuldige. Auf Spruchbändern wird in den Stadien zu Solidarität mit den „Ausgesperrten“ aufgerufen, Transparente werden aus Protest falsch herum aufgehängt, Fanblöcke bleiben sogar vorübergehend leer. DFB und DFL wissen um die Problematik. Kommt es am 23.-24. Juni beim Fan-Kongress in Leipzig zur Annäherung?

 

„Bitte aussteigen.“ Ich schaue meine Mitfahrer verdutzt an. „Hände auf das Autodach, Sie werden jetzt durchsucht“, macht der Polizeibeamte klar. Ich überlege: Nein, in der Bank habe ich mein Geld ohne Maske abgeholt. Und nein, angefahren haben wir auch niemanden. Die Szene wirkt gespenstisch. Wir sind zu viert im Mietauto unterwegs, wollen uns hier in Fürth die Partie gegen Dynamo Dresden anschauen. Fußball. Das scheint zu reichen, um als Gefahrenpotenzial eingestuft zu werden.

 

„Passt ja! Ich arbeite beim kicker, wollte sowieso mal recherchieren, wie Fans im Fußballalltag behandelt werden.“ Das macht Eindruck, bin ich mir sicher. Zum Nachdruck greife ich an mein Portemonnaie und sage: „Hier drin ist mein Presseausweis.“ Stille. Plötzlich reißt mir der Polizist ruckartig den rechten Arm hoch. „Kann ja jeder sagen, gleich bekommen Sie noch ’ne Anzeige wegen Urkundenfälschung“, zischt er süffisant. „Ein Stadion haben Sie dann für lange Zeit zum letzten Mal von innen gesehen.“ Stadionverbot!?

 

Jetzt, 15 Monate später kann ich darüber schmunzeln. Mein Presseausweis war echt, die Polizei ließ uns schnell weiterfahren, auch um ein Stadionverbot kam ich herum. Für viele Fans gehört das jedoch zum Ligaalltag, laut Fan-Initiativen gibt es eine deutliche Zunahme an Stadionverboten. 1601 waren es im Februar 2004, zurzeit sind 2738 Fans betroffen. Die Mehrzahl davon zu Recht – aber nicht nur Gewalttäter werden mit bundesweiten Verboten vom Fußball ausgesperrt: auch friedliche, unschuldige Fans. Streitfall Stadionverbot.

 

Wo rührt das Verbot her? Das 1992 entwickelte Nationale Konzept Sport & Sicherheit enthält unter anderem Empfehlungen, wie man Straftäter vom Fußball fern halten kann. Darauf basierend formulierte der DFB für seine Vereine Richtlinien für Stadionverbote, die bis heute nur minimal überarbeitet wurden. Den darin vorgesehenen Entscheidungsspielraum zur Vergabe von Stadionverboten nutzen die Klubs praktisch nicht, setzen meist die Empfehlungen der örtlichen Polizeikräfte eins zu eins um. „Im Interesse ihrer Fans sollten die Klubs ihrer Verantwortung mehr gerecht werden. Den Vereinen müsste viel wichtiger sein, wie mit ihren Fans umgegangen wird“, wünscht sich Michael Gabriel (43), der Leiter der Koordinationsstelle für Fanprojekte.

 

Wie kommt es zum Stadionverbot? Geschieht außerhalb des Stadions eine Straftat, leitet die Polizei ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ein. Der Anfangsverdacht reicht dazu aus. Dem gastgebenden Verein übermittelt sie die Namen der Beschuldigten. Der Verein selbst macht anhand dieser Informationen von seinem Hausrecht Gebrauch und spricht das Stadionverbot aus – in der Regel ohne Überprüfung und im Extremfall bundesweit, für fünf Jahre. Hinzu kommt: Stellt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren später aus Mangel an Beweisen ein, wird das Stadionverbot erst zeitversetzt oder schlimmstenfalls gar nicht aufgehoben. Der frei gesprochene Fan darf unter Umständen mehrere Monate kein Stadion betreten und hat keine Möglichkeit, sich zu rechtfertigen.

 

Würde der DFB die Vereine anhalten, eine Anhörung des Fan zwingend durchzuführen (ähnlich dem Angebot der Einlassung beim Falschparken), wäre das ein Meilenstein im Streitfall Stadionverbot. Die Praxis sieht oftmals anders aus. Bei einigen Bundesligavereinen sollen auf der Stadionwache sogar vom Verein unterschriebene Vordrucke für ein Stadionverbot ausliegen, die von der Polizei nur noch ausgefüllt werden müssen. Nähere Infos über das Schicksal des zahlenden Kunden? Scheinbar unerwünscht. Warum sich Fans oft ungerecht behandelt fühlen und immer mehr auf Rechtsbeistand setzen?

 

MSV Duisburg – FC Bayern (2006): Nach der Begegnung soll es in der Nähe des Stadions zu einer Auseinandersetzung Einzelner gekommen sein. Die Polizei kesselt eine Gruppe von 58 (!) Bayern-Fans ein, die sich auf dem Weg zur U-Bahn befindet. Ein vorbeikommendes 16-jähriges Mädchen wird gefragt, ob es „zu denen gehöre“. Es gibt sich als Bayern-Anhängerin aus, die Polizei zieht es in den Kessel. Gegen alle 59 Personen wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, alle 59 erhalten vom MSV Stadionverbot. Dann die Wende: Die Staatsanwaltschaft stellt alle Ermittlungsverfahren ein, erst mehrere Monate später hebt der MSV einen Teil der Stadionverbote auf.

 

1. FC Köln – Eintracht Frankfurt (2006): Vor der Partie beschweren sich Anwohner bei der Polizei, eine Gruppe Menschen pöbele in der Altstadt. Die Polizei geht auf die Suche und kesselt eine Gruppe von 38 Frankfurt-Fans ein – bis heute ist nicht geklärt, ob es sich um die besagte pöbelnde Gruppe handelte. Gegen alle 38 wird ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch eingeleitet, der 1. FC Köln erteilt Stadionverbot. Die Staatsanwaltschaft stellt aus Mangel an Beweisen jedoch alle Verfahren ein. Der Verein hebt allerdings erst nach Monaten die Mehrheit der Verbote auf – die Beschuldigten bleiben solange ausgesperrt.

 

SC Freiburg – VfB Stuttgart (2004): Während der Begegnung rückt die Polizei in den VfB-Fanblock ein. Einem 16-Jährigen wird im allgemeinen Tumult von einem Polizisten zwei Zähne ausgeschlagen. Als der Junge nach Hause kommt, stellt der entsetzte Vater Anzeige gegen Unbekannt. Der Beamte wird zwar nicht identifiziert, dafür aber flattert kurze Zeit später ein Stadionverbot vom SC Freiburg ins Haus – für den Vater! Der Fehler wird zwar korrigiert, nun aber bekommt der Sohn ein Stadionverbot und bleibt zusätzlich auf seiner Arztrechnung von über 2000 Euro sitzen.

 

1. FC Saarbrücken – Alemannia Aachen (2005): Weit vor Anpfiff sitzen einige FCS-Anhänger in einer Kneipe und spielen Tischfußball, als eine Beweis-und Festnahme-Einheit eingreift, alle bis nach Spielende in Gewahrsam nimmt. Ihnen wird unterstellt, eine Straftat begehen zu wollen. Wochen später erhalten sie ein bundesweit wirksames Stadionverbot. Die Betroffenen schalten einen Anwalt ein, die Verbote müssen aufgehoben werden. Ein Verbot aufgrund einer Absichtsvermutung ist vor Gericht nicht haltbar – dennoch werden viele erst einmal erteilt.

 

Beispiele, die sich jeweils auf einen nicht nachweisbaren Tatvorwurf gründen. Beispiele, die keine Einzelfälle darstellen.
Beispiele, die zeigen, wie fragwürdig die Vergabepraxis für Stadionverbote ist.

 

„Viele Fans sind dem Thema hilflos ausgesetzt. Die Vereine verlassen sich einfach zu sehr auf die Polizei“, erklärt der Frankfurter Rechtsanwalt Stefan Minden (46), er ist Beirat im neu gegründeten Fanrechtefonds. Minden: „Der zahlende Fan ist in solchen Fällen leider polizeilicher Willkür ausgesetzt.“ Eine Aussage, die Michael Endler (53) so nicht stehen lassen will. „Von knapp 30 000 in Frage kommenden Anlässen, führt letztlich noch nicht einmal ein Zehntel zu einem Verbot. Von Willkür zu sprechen, halte ich hier für unangebracht“, sagt der Leiter der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS).

 

Die am anstehenden Fan-Kongress (23.-24. Juni in Leipzig) beteiligten Initiativen wünschen sich dennoch einen praxisnahen Reformversuch. Gabriel: „Stadionverbote an sich sollen ja nicht in Frage gestellt werden, sie müssen aber besser angewandt und dosiert sein. Alle Beteiligten müssen ernsthaft damit umgehen.“ Hier wäre der Vorschlag hilfreich, „Gelbe Karten“ zu verteilen, ein Stadionverbot auf Bewährung auszusprechen. „Das würde Wirkung erzielen und hat sich auch im allgemeinen Strafrecht bewährt“, bestätigt Rechtsanwalt Minden.

 

So könnte ein Kompromiss aussehen: Gegen Randalierer muss durchgegriffen werden, ganz klar. Das Ganze darf aber in keinem Fall zu Lasten der echten Fans gehen. Um hier besser differenzieren zu können, sollte der Verein nach einem entsprechenden Vorwurf ein vorläufiges Stadionverbot aussprechen. Nach einer mündlichen Anhörung wird ein Stadionverbot beziehungsweise eines mit Auflagen erteilt – oder das vorläufige eben aufgehoben. Ein erster, aber immens wichtiger Schritt, der die umstrittene Vergabepraxis der Stadionverbote transparenter und glaubwürdiger machen würde.

 

Thomas Schneider (47), der Fanbeauftragte der DFL, hält beim Thema Anhörungsrecht dagegen: „Das gibt es ja bereits. Bei Vereinen, Fanbetreuern und Fans ist dies aber scheinbar nicht so bekannt.“ Sprich: Viele Vereine wissen von dieser Möglichkeit nichts – oder wollen sich nicht für ihre betroffenen Fans einsetzen. Offenbar besteht Aufklärungsbedarf. Schneider betont: „Auch Fans sind für Stadionverbote, wenn es um Gewalt und Rechtsextremismus geht. Umstritten ist eben die Vergabepraxis.“

 

Stadionverbot auf Bewährung, praktiziertes Anhörungsrecht – Verfahrensweisen, die sich Fans wünschen, die der DFB aber noch nicht anpacken will. „Ich verstehe allerdings, dass ein Fan verärgert ist, wenn er aus seiner Sicht zu Unrecht Stadionverbot erhalten hat“, gibt Gerald von Gorrissen von der Fan-Anlaufstelle des DFB zu. Chancen auf eine Annäherung sind also gegeben. Die Fans sollten das Signal allerdings als Chance sehen – und nutzen. Aber auch der DFB muss sich gerade in dieser Problematik noch mehr öffnen und bewegen. DFB-Präsident Theo Zwanziger erklärte nach der Gründung des Fanrechtefonds, er habe „nichts gegen Dachverbände und Zusammenschlüsse der Fans und werde Diskussionen nicht ausweichen“. Beim Fan-Kongress in Leipzig kann er sich auch im Streitfall Stadionverbot an seiner Aussage messen lassen.

 

Lesen Sie dazu auch das Interview mit HSV-Keeper Frank Rost

(Ursprünglich: Thema des Monats im Juni 2007)

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