2015 wurde bekannt, dass die Polizei in 12 von 16 Bundesländern Daten von Fußballfans speichert, ohne diese zu informieren. Die Frage nach der Rechtmäßigkeit solcher Speicherungen hat nun der Sportausschuss in Nordrhein-Westfalen diskutiert. Während die Polizei die Datenbanken als unerlässlich für ihre Arbeit bezeichnet, kritisiert Marco Noli von der Arbeitsgemeinschaft Fananwälte diese als rechtswidrig. Über kontroverse Haltungen und wachsende Bedenken berichtet Thorsten Poppe im Deutschlandfunk.
In der Saison 2012/13 erschien bereits das Buch von Björn Steinat "Die Speicherung personenbezogener Daten gewalttätiger Fußballfans – zur Datei 'Gewalttäter Sport'".